Die CAF warnt User vor Risiken beim Verkaufen auf Vinted und ähnlichen Plattformen. Der Online-Umsatz muss ordnungsgemäß bei der RSA angegeben werden, andernfalls drohen Rückforderungen in Höhe von Tausenden von Euro.

Achtung beim Verkaufen

Das Verwaltungsgericht in Nîmes hat ein Urteil gefällt, das vor allem Verkäufer auf Plattformen wie Vinted oder Leboncoin betreffen könnte. Ein Empfänger von RSA-Leistungen musste fast 10.000 Euro an die CAF zurückzahlen, weil er seine Einkünfte aus Online-Verkäufen nicht deklariert hatte. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass selbst kleinere Beträge erklärt werden müssen, auch wenn man dies nicht für nötig hält.

Missverständnisse über Vinted, Leboncoin und die RSA klären auf

Soziale Medien sind leider voll von fehlerhaften Informationen über die Einkommensgrenzen, unter denen man seine Einnahmen aus Wiederverkaufsplattformen nicht angeben müsste. Ein Nutzer von Vinted musste dies auf schmerzhafte Weise erfahren, wie Le Figaro berichtet.

Dieser Nutzer war der Auffassung, dass er, solange sein Umsatz unter 3.000 Euro im Jahr und auf weniger als 20 Transaktionen beschränkt war, keine Angabe machen müsse. Diese Zahlen beziehen sich jedoch auf die Steuerpflicht der Plattformen gegenüber den Behörden und nicht auf die Pflichten der Empfänger von RSA-Leistungen.

Tatsächlich sind die Plattformen dazu verpflichtet, Informationen über die Transaktionen ihrer Nutzer zu melden, wenn diese die genannten Schwellenwerte überschreiten. Verkäufer, die in einem Kalenderjahr mehr als die festgelegten Beträge generieren, sind folglich der Übermittlung ihrer Daten an die Finanzbehörden unterworfen.

CAF kann auch Ihre Einnahmen von Wiederverkaufsplattformen überprüfen

Die CAF hat mittlerweile fortschrittliche Methoden zur Überwachung, um verdächtige Geldbewegungen zu erkennen. In diesem speziellen Fall waren regelmäßige Überweisungen von Verkaufsplattformen der Auslöser, die die Behörde alarmierten. In der Folge begann eine umfassende Prüfung der Einnahmen.

Das Urteil des Gerichts wird wahrscheinlich die Praktiken der RSA-Empfänger beeinflussen, die auf Verkaufsplattformen aktiv sind. Die Rückforderung in Höhe von etwa 10.000 Euro zeigt deutlich, dass die finanziellen Folgen für Menschen, die sich bereits in einer verletzlichen Lage befinden, erheblich sein können.

Für Plattformen wie Vinted, die zweifellos populär sind, besteht ein erheblicher Bedarf, eine klare Kommunikation über Deklarationspflichten zu gewährleisten. Diese rechtlichen Klarstellungen könnten einige Nutzer dazu bewegen, ihre Verkaufspraktiken im Internet zu überdenken.

Dieses Urteil erinnert daran, dass die RSA eine unterschiedliche Art der Unterstützung darstellt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Leistung berechnet wird, um das bestehende Einkommen bis zu einem bestimmten Grenzwert zu ergänzen (derzeit 635,71 Euro für eine alleinstehende Person). Einkommen aus dem Online-Wiederverkauf müssen daher zwangsläufig in diese Berechnung einfließen, genauso wie andere Einkommensarten. Jeder sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.