Die großen Technologiekonzerne Apple und Google stehen im Fokus neuer Ermittlungen, und zwar diesmal im Vereinigten Königreich.


Das Vereinigte Königreich steckt seine Nase in die Angelegenheiten von Google und Apple © Marian Vejcik / iStock

In den letzten Jahren sind die GAFAM-Unternehmen gewöhnt, regelmäßig von den Brüsseler Behörden unter die Lupe genommen zu werden, oft aufgrund von wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Diese Angelegenheit hat sich durch die Einführung des Digital Markets Act (DMA) verstärkt, der den großen Technologieunternehmen neue Regeln auferlegt, um fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Auch unsere britischen Freunde wollen mit ähnlichen Ambitionen vorangehen, was die derzeit laufenden Ermittlungen gegen Google und Apple verdeutlichen.

Monopolistische Praktiken von Apple und Google im Verdacht

Im November letzten Jahres war Apple das erste Unternehmen, das im Rahmen des DMA mit einer Geldstrafe belegt wurde. Auch im Vereinigten Königreich stehen die Chancen nicht zu Gunsten des Unternehmens, denn die Behörden haben bereits Schritte eingeleitet.

Wie Reuters berichtet, hat die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde, die CMA (Competition and Markets Authority), die Eröffnung zweier neuer Untersuchungen bekannt gegeben.

Im November äußerte die CMA bereits Bedenken, dass Apple möglicherweise die Innovation im Bereich Webbrowser und das bestehende Duopol von Apple und Google bei mobilen Betriebssystemen behindern könnte.


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Erweiterte Befugnisse der britischen Wettbewerbsbehörde

Die CMA hat die Kapazität, solche Untersuchungen durchzuführen, da ihre Befugnisse ab Januar 2025 deutlich ausgeweitet werden. Die Behörde wird in der Lage sein, bestimmte große Technologieunternehmen als „Strategischer Marktteilnehmer“ zu kennzeichnen, eine Kategorie, die durch die DMA geschaffen wurde.

Diese Firmen, die eine sehr beschränkte Anzahl repräsentieren, könnten dann verstärkt von Untersuchungen betroffen sein. Die von der CMA geplanten Untersuchungen konzentrieren sich auf zwei spezifische Bereiche digitaler Aktivitäten, während für einen dritten Sektor eine Untersuchung in den kommenden sechs Monaten eingeleitet wird. Jede genannte Untersuchung muss innerhalb eines Zeitrahmens von maximal neun Monaten abgeschlossen sein.

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Quelle: Reuters