X.com sieht sich einer Klage der AFP vor dem französischen Gericht gegenüber. Laut dem sozialen Medium von Elon Musk wird ihm vorgeworfen, die Bereitstellung von Nutzerdaten für die von der Agentur bereitgestellten Inhalte auf seiner Plattform verzögert zu haben.
Im Mai 2024 entschied die Justiz, dass das soziale Netzwerk handeln muss. Daraufhin war X.com zwei Monate Zeit gegeben worden, um auf die einstweilige Verfügung zu reagieren, was jedoch nicht geschah. Während einer Anhörung am 8. Januar vor dem Gerichtsgebäude in Paris standen die AFP und X.com in Bezug auf die betreffenden Schutzrechte im Zentrum der Diskussion.
Auseinandersetzung zwischen X und AFP hinsichtlich der Inhaltsnutzung
Der Streit, der von unseren Kollegen bei der Informierte verfolgt wird, hat seine Wurzeln in der europäischen Urheberrechtsrichtlinie von 2019. Diese Vorschrift verlangt von digitalen Plattformen, dass sie Verlage sowie Nachrichtenagenturen für die Nutzung ihrer Materialien entschädigen.
Um die Entschädigung zu ermitteln, musste X.com präzise Daten über die Verwertung der Inhalte der AFP bereitstellen. Die Justiz hatte klare Anweisungen gegeben: Elon Musks Plattform war verpflichtet, die Anzahl der Impressionen von Tweets, Engagement-Statistiken und die damit verbundenen Werbeeinnahmen offenzulegen.
Diese Informationen waren entscheidend, um den finanziellen Ausgleich zu bewerten, den die AFP für die Nutzung ihrer Inhalte auf der Plattform erhalten sollte. Der Antrag bezog sich insbesondere auf die Werbeeinnahmen in den Jahren 2019 bis 2022. Zudem hatte X.com gegen die ursprüngliche Entscheidung aus Mai 2024 Einspruch eingelegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Medienbranche erhebliche belangen könnte. Da dieser Fall möglicherweise einen Präzedenzfall für die Anwendung verwandter Schutzrechte schafft, sollte durch diesen Mechanismus eine gerechte Vergütung for den Inhaltserstellern durch digitale Giganten sichergestellt werden.
Strittige Fristen und Aussicht auf Mediation
Die Anwältin von X.com, Maître Alexandra Neri, hat bekräftigt, dass die Plattform in gutem Glauben gehandelt habe. Sie berichtet, dass die von der AFP angeforderten Unterlagen im August 2024 bei einem Gericht vollstreckt wurden, und dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien erst am 3. Januar 2025 unterzeichnet wurde, was nicht als bewusste Verzögerung seitens ihres Mandanten betrachtet werden sollte.
Die AFP wird von Me Julien Guinot-Deléry vertreten und bestreitet diese Darstellung. Die Behörde weist darauf hin, dass die geforderten Informationen erst am 6. Januar 2025 übermittelt wurden, was 133 Tage nach der gesetzten Frist liegt. Dies untermauert teilweise ihre Forderung nach einem Strafgeld von 266.000 Euro. Zu beachten ist, dass die gerichtliche Anordnung bereits am 24. Juni 2024 an Twitter (X) Ireland zugestellt wurde.
Das Gericht wird seine Entscheidung am 14. März verkünden. Gleichwohl hat der Richter eine Mediation zwischen beiden Parteien vorgeschlagen, um sämtliche Streitfälle in Verbindung mit den verwandten Schutzrechten zu klären. Diese Lösung könnte potenziell eine kostspielige rechtliche Auseinandersetzung vermeiden. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass X bereits die Basis für diese Entschädigung aus verwandten Schutzrechten in Frage stellt.
Quelle: der Informierte