Der Staatsrat hat entschieden: Die Strafverfolgungsbehörden dürfen auch im Jahr 2025 weiterhin Überwachungsdrohnen einsetzen. Das Gericht hat das Gesetzgebungssystem validiert, das seiner Meinung nach die individuellen Freiheiten ausreichend schützt.
Der Einsatz von Drohnen durch Polizei und Gendarmerie wurde gerade vom obersten französischen Verwaltungsgericht gebilligt. Während die Menschenrechtsliga, der Verein Dataring und La Quadrature du Net ein Dekret über den Einsatz von Flugzeugen bei Demonstrationen und anderen Versammlungen heftig beanstandeten, bekräftigte der Staatsrat den aktuellen Rahmen in einer Entscheidung, die am Montag, dem 30. Dezember 2024, veröffentlicht wurde Es basiert insbesondere auf dem Gesetz über die Strafbarkeit und die innere Sicherheit, das bereits die Grundlagen für den überwachten Einsatz dieser Luftfahrzeuge gelegt hat. Schauen wir uns die vorgebrachten Argumente an.
Der Staatsrat erinnert an die strengen technischen Garantien für Strafverfolgungsdrohnen
Ein wenig Kontext ist erforderlich. Der aktuelle Rechtsrahmen sieht erhebliche technologische Einschränkungen für Überwachungsdrohnen vor. Beispielsweise ist die Gesichtserkennung ebenso streng verboten wie die Tonerfassung. „Erworben“ während des ersten Lockdowns (im Jahr 2020), bei dem der Staatsrat alles tat, um den Einsatz von Drohnen durch die Pariser Präfektur auszusetzen.
Heutzutage müssen die Strafverfolgungsbehörden auch die Unmöglichkeit des Einsatzes anderer, weniger einschneidender Mittel begründen, bevor sie den Einsatz von Drohnen in Betracht ziehen. Diese Verpflichtung macht die Luftüberwachung zur ultimativen Lösung, wenn die Umstände es wirklich erfordern. Berichten zufolge verfügt das Innenministerium über eine Flotte von mehr als 200 Drohnen, die über das ganze Land verteilt sind.
Die Aufbewahrung der von Flugzeugen aufgenommenen Bilder unterliegt strengen Vorschriften. Der Staatsrat präzisiert, dass die Dauer ihrer Tätigkeit durch das angefochtene Dekret auf maximal sieben Tage begrenzt sei. Eine erheblich verkürzte Frist im Vergleich zu den 30 Tagen, die ursprünglich in den ersten Versionen des entsprechenden Gesetzentwurfs vorgesehen waren. Diese zeitliche Beschränkung verhindert somit die Erstellung dauerhafter Datenbanken. Es schützt die Bürger vor ungerechtfertigter längerer Überwachung.
Ein weiterhin strenges Genehmigungsverfahren
Zusätzlich zu den für den Einsatz von Drohnen geltenden Regeln erinnert der Staatsrat in seiner Entscheidung daran, dass der Einsatz eines Fluggeräts während einer Versammlung einer besonderen Genehmigung der Präfektur bedarf. Der Präfekt muss seinerseits die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beurteilen und sicherstellen, dass es für die Dienste keine weniger einschneidenden Alternativen gibt. Diese Genehmigungen sind dann für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gültig und können unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.
Selbstverständlich können Bürger und Vereine diese Ermächtigungen auch im Eilverfahren beim Verwaltungsrichter anfechten. Diese Möglichkeit der Berufung stellt einen wesentlichen demokratischen Schutz dar, da sie eine wirksame gerichtliche Kontrolle ermöglicht. Die Nationale Kommission für Informationstechnologie und Freiheiten (CNIL) behält sich außerdem das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu überprüfen.
Die Genehmigung gilt daher nur für einen begrenzten Zeitraum und muss bei Bedarf erneuert werden. Dabei geht es darum, eine dauerhafte Überwachung zu vermeiden und die Behörden zu einer regelmäßigen Begründung ihrer Bedürfnisse zu zwingen. Ein Rückverfolgbarkeitssystem ermöglicht es außerdem, den Verlauf der durchgeführten Missionen und der aufgezeichneten Bilder aufzubewahren.
Der spezielle Fall des Hausschutzes
Der Staatsrat erinnerte auch daran, dass das Aufnehmen von Bildern innerhalb von Häusern und deren Eingängen weiterhin streng verboten ist, eine Verpflichtung, deren Einhaltung bei mangelnder Übersicht über eine Veranstaltung oder Demonstration schwierig sein kann. Auf dem Papier können jedoch nur außergewöhnliche und objektive Umstände eine vorübergehende Ausnahme von dieser Regel rechtfertigen. Die betroffenen Bilder müssen dann innerhalb von 48 Stunden gelöscht werden.
Diese Ausnahmen sind auf ganz bestimmte Situationen beschränkt, wie z. B. die besondere Konfiguration der überflogenen Räume oder die Unmöglichkeit, bestimmte Bereiche zu meiden, ohne eine laufende Operation zu gefährden. Bitte beachten Sie, dass die von jedem Nutzerdienst ausgearbeiteten Beschäftigungsgrundsätze die genauen Bedingungen dieser Ausnahmen festlegen müssen.
In jedem Fall müssen versehentlich aufgenommene Bilder innerhalb von zwei Tagen gelöscht werden, um die Wahrung der Privatsphäre der Bürger zu gewährleisten. Die Entscheidung des Staatsrates erscheint ebenso begrüßenswert wie ausgewogen, da sie einen konkreten Rahmen für den Einsatz von Drohnen vorgibt und gleichzeitig ihre operative Wirksamkeit, das muss man sagen, manchmal mehr als nötig wahrt.