Das Kulturministerium startet eine Mission zur Modernisierung der Berechnung der Steuer auf Privatkopien, die seit 2012 unverändert ist. Eine mögliche Überarbeitung würde sich auf den von unseren Smartphones, Tablets und Computern erhobenen Betrag auswirken, der derzeit auf 14 Euro pro Gerät begrenzt ist.

Es bringt immer noch Geld ein und ist wieder in den Nachrichten: Wir wollen natürlich über die Privatkopiesteuer sprechen © KucherAV / Shutterstock

Wieder einmal ist das Privatkopieren Gegenstand der Debatte. Die aktuelle, 12 Jahre alte Methodik spiegelt nicht mehr wirklich die Realität des digitalen Marktes wider. Kulturministerin Rachida Dati beauftragte daher Pierre-Jean Benghozi, Forschungsdirektor am CNRS, mit der Aufgabe, Abhilfe zu schaffen. Letzterer steht vor der schwierigen Aufgabe, bis März einen neuen Ansatz vorzuschlagen. Die Privatkopiesteuer, die an Verwertungsgesellschaften wie SACEM gezahlt wird, finanziert immer noch einen erheblichen Teil des französischen Kulturschaffens.

Eine Privatkopiesteuer, die nicht mehr zeitgemäß ist

Bei der Privatkopiesteuer, die einst als abgeschafft galt, handelt es sich um eine Gebühr, die auf bestimmte digitale Geräte und Medien (z. B. USB-Sticks, Festplatten) gezahlt wird, um Urheber für persönliche Kopien ihrer Werke zu entschädigen. Im Jahr 2024 beträgt der Betrag beispielsweise 10,08 Euro für ein generalüberholtes Smartphone und 10,92 € für ein generalüberholtes Tablet. Bei externen Festplatten beträgt sie 6 Euro für eine Kapazität unter 5 TB, 10 Euro für eine Kapazität zwischen 5 und 10 TB und 15 Euro für eine Kapazität über 10 TB.

Die Kulturwirtschaft freut sich sichtlich, denn sie erhält dank der alten Referenzen höhere Beträge. Das System ignoriert auch neue Formen des Konsums wie Video-on-Demand, die unverzichtbar geworden sind. Gehen wir noch einen Schritt weiter: Für das Kino wird ein Eintrittspreis von 6,32 Euro ohne Mehrwertsteuer zugrunde gelegt, weit entfernt von den heute durchschnittlichen 7,04 Euro.

Eine komplexe Berechnungsformel, die vereinfacht werden muss

Die Generalinspektion der Finanzen hat diese Methodik kritisiert, da sie sie für veraltet hält. Sie weist insbesondere auf die Unzulänglichkeit der Skalen angesichts der Entwicklung der Speicherkapazitäten moderner Geräte hin, die bei bestimmten High-End-Smartphones von 32 GB auf über 1 TB gehen.

Die aktuelle Berechnung, zurückgerufen von der Informiertebasiert auf der folgenden Gleichung: ((TR x V/CM)- A) x CO. Diese Formel berücksichtigt den Referenzsatz, die Anzahl der Kopien, die durchschnittliche Aufnahmekapazität und verschiedene Anpassungskoeffizienten, einschließlich einer 85-prozentigen Reduzierung des Anteils der Rechteinhaber.

Diese Methode wirft mehrere Probleme auf. Erstens basiert es auf Nutzungsstudien, bei denen die Befragten ihre Kopierpraktiken möglicherweise zu niedrig angeben. Dann fällt es ihm schwer, sich an die zunehmende Gerätespeicherkapazität anzupassen, und progressive Skalierungen werden ungeeignet.

Damit unterliegen mehr als die Hälfte der Smartphones trotz einer theoretisch progressiven Staffelung dem Höchstpreis von 14 Euro für neue Modelle. Die endgültigen Beträge sind dann Gegenstand von Verhandlungen zwischen den verschiedenen Parteien innerhalb der Kommission, die sich aus 12 Vertretern der Kultur, 6 Vertretern der Verbraucher und 6 Vertretern der Hersteller zusammensetzt.

Ein echtes kulturelles Problem in Frankreich

Auf der Grundlage der Ergebnisse von Nutzungsstudien, die unter Nutzern durchgeführt wurden, und auf der Grundlage tatsächlicher Praktiken werden die Tarife angepasst, wobei bekannt ist, dass bei den Berechnungen heute nur Kopien aus legalen Quellen berücksichtigt werden.

Die Mission muss schließlich eine Methodik vorschlagen, die besser an die aktuellen digitalen Nutzungen angepasst ist und gleichzeitig sicherstellt, dass sowohl die Vergütung der Urheber als auch die Auswirkungen auf den Preis der Geräte erhalten bleiben. Der Abschlussbericht wird bis zum 31. März 2025 erwartet.